Freunde und Förderer der Offizierschule des Heeres Dresden e.V.
Verein zur Unterstützung der Ausbildungseinrichtung für die Offiziere des Heeres


Förderer werden


Wenn Sie eines der Projekte der Offizierschule des Heeres mit einer Zuwendung an Geld- und Sachmitteln oder Ihrem persönlichen Engagement unterstützen möchten, dann nehmen Sie doch mit uns, unseren Ansprechpartnern oder Vorstandsmitgliedern einfach Verbindung auf. Wir freuen uns auf Sie!



MITGLIEDSCHAFT


Mitglieder des Vereins können werden: jede volljährige natürliche Person, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen; es ist aber die Berufung an die Mitgliederversammlung gegeben.



Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 € im Jahr.


Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


Beitrittserklärung



Vereinssatzung




Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die „Freunde und Förderer der Offizierschule des Heeres Dresden e.V.“ oder Ihres Mitgliedsbeitrags bei den „Freunde und Förderer der Offizierschule des Heeres Dresden e.V.“ erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.